FORSCHUNGSTHEMEN
Drei Themenbereiche wurden ausgewählt, da sie für die französische und die deutsche Seite von besonderem Interesse sind: erstens der Themenbereich "Europäische Integration und Staatsmodernisierung", zweitens der Themenbereich "Gerichtliche Verfassungs- und Verwaltungskontrolle" und drittens der Themenbereich "Grundrechtsschutz".
MODUL 1 : EUROPÄISCHE INTEGRATION UND WANDEL DER STAATLICHKEIT
Was den Themenbereich "Europäisierung und Wandel der Staatlichkeit" betrifft, so speisen sich viele Forschungsfragen aus der Beobachtung, dass einerseits durch direkte (imperative) und indirekte (freiwillige) Europäisierung Konvergenzbewegungen in den materiellen Rechtsordnungen, aber auch in der Staatsorganisation und in den Entscheidungsverfahren stattfinden und dass andererseits wegen sog. "Pfadabhängigkeiten" der Rechts- und Verwaltungskulturen bestimmte Europäisierungsimpulse sehr unterschiedlich verarbeitet werden.
Insbesondere dieser Themenschwerpunkt ist für interdisziplinäre Fragestellungen offen, da die rechtlichen Regelungen hier in der Regel nicht nur positivistisch, in ihrer dogmatischen Einordnung untersucht werden, sondern auch als Phänomene einer bestimmten kulturellen, politischen oder wirtschaftlichen Grundorientierung. Rechtsreformen liegen im übrigen oft übergreifende Konzepte der Staatsmodernisierung zu Grunde, die sich ihrerseits im internationalen Austausch entwickeln.
MODUL 2 : GERICHTLICHE VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSKONTROLLE
Der Themenbereich "Gerichtliche Verfassungs- und Verwaltungskontrolle" ist zunächst deshalb von besonderem Interesse, weil sowohl die Systeme der Verfassungsgerichtsbarkeit als auch die der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf unterschiedlichen konzeptionellen Grundlagen aufbauen. Beispielhaft erwähnt sei nur die Gegenüberstellung der Leitprinzipien präventiver und nachträglicher Normenkontrolle oder objektiver Rechtskontrolle und subjektivem Rechtsschutz.
Vor diesem Hintergrund spielt die Suche nach funktionalen Äquivalenten eine wichtige Rolle, um gleichwertige Schutz- und Kontrollstandards identifizieren zu können. Dies kann wiederum bei der Beantwortung der Frage nach einer gleichermaßen wirksamen Implementierung des Gemeinschaftsrechts und nach der Herausbildung gemeineuropäischer Standards helfen.
MODUL 3 : GRUNDRECHTSSCHUTZ IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH UND IM EUROPÄISCHEN RECHT
Der Themenbereich "Grundrechtsschutz im europäischen Vergleich und im europäischen Recht" bezieht sein übergreifendes Erkenntnisinteresse daraus, dass für die berufliche und soziale Entfaltung der Unionsbürger in einem integrierten Europa ein vergleichbarer Grundrechtsstatus von wesentlicher Bedeutung ist. Zudem macht der soziale, wirtschaftliche und technologische Wandel eine Weiterentwicklung der Konkretisierung der Grundrechte und ihrer Dogmatik erforderlich. Vielfältig sind dabei die Einwirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des europäischen Gemeinschaftsrechts.
Analysen der deutschen und französischen Grundrechte und Grundrechtsdiskurse erweitern nicht nur die argumentative Basis bei der Lösung von Grundrechtsfragen, sondern helfen zugleich, die konzeptionellen Grundlagen der nationalen und europäischen Grundrechte besser zu verstehen und abzugleichen.