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DOKTORANDENKOLLEG

Die Gründung des Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs "Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht angesichts der europäischen Integration" strebt für die nachhaltige Einbindung der ausgesuchten Doktorandinnen und Doktoranden in die deutsch-französischen Forschungslandschaft an.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Im Bewusstsein der langen Tradition und der besonderen historischen Bedeutung des Dialogs zwischen deutschen und französischen Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern für die europäische Integration und die Weiterentwicklung des öffentlichen Rechts in Europa insgesamt hat sich das Kolleg zum Ziel gesetzt, den zunächst bilateralen wissenschaftlichen Diskurs stärker zu fördern und hierfür eine gemeinsame institutionelle Grundlage zu schaffen. Die Gründung des Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs "Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht angesichts der europäischen Integration" strebt hierfür die nachhaltige Einbindung der ausgesuchten Doktorandinnen und Doktoranden in die deutsch-französischen Forschungslandschaft an.

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Die Gründungsidee geht auf drei deutsch-französische Seminare für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zurück, die mit Hilfe einer Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule, jeweils im Frühling 2006, 2007 und 2008 abwechselnd in Paris und in Speyer gehalten wurden. In die Kooperation der DUV Speyer mit der Universität Paris I wurden ab Ende 2007 auch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und die Universität Straßburg und seit 2015 die Universität Mailand offiziell einbezogen.

Das zunächst auf drei Jahre angelegte Deutsch-Französische Doktorandenkolleg wurde 2014 zum zweiten Mal von Experten der DFH mit Erfolg begutachtet und infolgedessen bis Ende 2018 verlängert. Das Kolleg konzentriert seine Arbeit auf die Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht angesichts der europäischen Integration. Leitthemen sind neben dem Wandel der Staatlichkeit vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und Europäisierung, rechtsvergleichende Fragen des europäischen Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts sowie des europäischen Grundrechtsschutzes.

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Diese nun trinationale Betreuungsstruktur, die in den beteiligten Universitäten verankert ist, stützt sich auf die enge Zusammenarbeit zwischen Professorinnen oder Professoren und erfahrenen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Karl-Peter Sommermann (DUV Speyer) sowie Prof. Johannes Masing und Prof. Matthias Jestaedt (Freiburg i. Br.) auf deutscher Seite, Prof. David Capitant (Paris 1) und Prof. Catherine Haguenau-Moizard (Universität Straßburg) auf französischer Seite und Prof. Diana-Urania Galetta (Universität Mailand) auf italienischer Seite will dieses Kolleg die wissenschaftliche Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden verstärken, die sich mit Themen des öffentlichen Rechts im europäischen Vergleich befassen, und dafür ein europäisches Ausbildungs- und Forschungsnetzwerk einrichten. Nur in einem solchen Rahmen können die Doktorandinnen und Doktoranden ihre Arbeiten in regelmäßigen Abständen vorstellen und dabei ihre Ansätze und Probleme mit einem Kreis von jüngeren und fortgeschrittenen Forscherinnen und Forschern diskutieren, die ihrerseits über ähnliche Fragestellungen arbeiten. Interessierte Doktorandinnen und Doktoranden sind daher aufgefordert, dem Kolleg beizutreten und von den Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

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